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Nutzungsbedingungen

Stand: 6. November 2026

1. Geltungsbereich und Betreiberin

LEVwirkt ist eine Plattform der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH, Stauffenbergstraße 14-20, 51379 Leverkusen (nachfolgend „WfL“). Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle, die sich bei LEVwirkt registrieren: Vereine und Initiativen sowie Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen, die unterstützen (nachfolgend „Unterstützende“).

Wer LEVwirkt nur ansieht, ohne sich zu registrieren, braucht diesen Bedingungen nicht zuzustimmen.

2. Was LEVwirkt leistet

LEVwirkt bringt Vereine und Initiativen aus Leverkusen mit Menschen und Organisationen zusammen, die mit Geld, Sachspenden, Zeit oder als Sponsor helfen möchten. Die Nutzung ist kostenlos.

Die WfL vermittelt nur den Kontakt. Über LEVwirkt fließt kein Geld. Spenden, Übergaben, Einsätze und Sponsoring vereinbaren Verein und Unterstützende direkt miteinander. Die WfL wird dadurch nicht Vertragspartei.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Projekt veröffentlicht wird, Unterstützung findet oder dass LEVwirkt jederzeit erreichbar ist.

3. Konto und Registrierung

Für die Registrierung braucht es eine gültige E-Mail-Adresse. Die Anmeldung erfolgt mit einem Code per E-Mail. Halte den Zugang zu deinem E-Mail-Postfach sicher, denn wer darauf Zugriff hat, kann sich bei LEVwirkt anmelden.

Alle Angaben müssen wahr und aktuell sein. Jedes Konto gehört zu einer Person und darf nicht weitergegeben werden.

Vereine und Initiativen müssen ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Leverkusen haben. Wer einen Verein anmeldet, muss berechtigt sein, für ihn zu handeln, oder mit Wissen des Vorstands handeln. Projekte werden erst veröffentlicht, wenn die WfL den Verein geprüft hat und der Vorstand bestätigt hat oder eine Vollmacht vorliegt.

Vereinsadmins entscheiden, wer im Verein mitarbeitet und für welche Bereiche. Sie sind dafür verantwortlich, Personen wieder zu entfernen, die nicht mehr für den Verein tätig sind.

4. Pflichten von Vereinen und Initiativen

Projekte und Bedarfe müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nur für den beschriebenen Zweck verwendet werden. Ändert sich etwas Wesentliches, aktualisiert der Verein das Projekt oder schließt den Bedarf.

Bankverbindung und Kontaktdaten müssen dem Verein gehören und stimmen. Geld darf nur auf ein Konto des Vereins fließen, nicht auf private Konten.

Ob und wie eine Spendenquittung ausgestellt wird, liegt allein in der Verantwortung des Vereins. Die Angaben dazu auf LEVwirkt müssen zutreffen.

Der Verein meldet sich zeitnah auf Zusagen, nimmt sie an oder lehnt sie ab, und bestätigt den Eingang, sobald eine Unterstützung angekommen ist.

Für Fotos, Videos, Logos und Texte, die der Verein hochlädt, muss er die nötigen Rechte haben. Sind Personen erkennbar, braucht es ihre Einwilligung, bei Minderjährigen die der Sorgeberechtigten.

5. Pflichten von Unterstützenden

Zusagen sind ernst gemeint. Wer zusagt, stimmt die Details direkt mit dem Verein ab und hält sich an das Vereinbarte. Ist etwas nicht mehr möglich, sagt die unterstützende Person rechtzeitig ab.

Mit einer Zusage erhält der Verein Name und E-Mail-Adresse, bei Organisationen zusätzlich die angegebenen Kontaktdaten, um die Unterstützung abzustimmen.

6. Sponsoring

Beim Sponsoring erbringt der Verein eine Gegenleistung, die er selbst festlegt. LEVwirkt selbst bietet keine Gegenleistung an. Die Vereinbarung schließen Verein und Sponsor direkt miteinander; die bereitgestellte Mustervereinbarung ist ein unverbindliches Muster ohne Gewähr.

Ausgeschlossen sind Unternehmen aus den Bereichen Glücksspiel, Sportwetten, Tabak, E-Zigaretten und Alkohol sowie politische Parteien und parteinahe Organisationen. Sponsoren bestätigen dies bei der Anfrage.

Für die steuerliche Behandlung, insbesondere Rechnung und Umsatzsteuer, sind Verein und Sponsor selbst verantwortlich.

7. Unzulässige Inhalte und Nutzung

Nicht erlaubt sind insbesondere: rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder extremistische Inhalte; parteipolitische Werbung; Werbung für Produkte oder Dienstleistungen außerhalb eines vereinbarten Sponsorings; irreführende Angaben; das Veröffentlichen personenbezogener Daten Dritter ohne deren Einwilligung; Spam sowie Versuche, die Plattform technisch zu stören oder Zugangsbeschränkungen zu umgehen.

Hinweise auf unzulässige Inhalte nimmt die WfL über das Kontaktformular entgegen.

8. Prüfung, Sperrung und Löschung

Die WfL prüft Vereine vor der Freischaltung und darf Angaben und Nachweise anfordern. Sie kann Inhalte ausblenden oder entfernen, Projekte beenden und Konten sperren, wenn diese Bedingungen verletzt werden oder ein begründeter Verdacht besteht. Die Betroffenen werden in der Regel informiert.

9. Rechte an Inhalten

Die Rechte an hochgeladenen Inhalten bleiben bei den Nutzenden. Sie räumen der WfL ein einfaches, unentgeltliches Recht ein, diese Inhalte auf LEVwirkt darzustellen und im Zusammenhang mit LEVwirkt darauf hinzuweisen, etwa in Newsletter, Pressearbeit oder sozialen Medien der WfL. Das Recht endet, wenn der Inhalt oder das Konto gelöscht wird; bereits Veröffentlichtes muss nicht zurückgezogen werden.

10. Haftung

Die WfL haftet nicht dafür, dass vereinbarte Unterstützungen erbracht werden, für deren Qualität, für Spendenquittungen oder für die steuerliche Behandlung. Für die Richtigkeit der Angaben von Vereinen und Unterstützenden sind diese selbst verantwortlich.

Die WfL haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die Nutzung von LEVwirkt überhaupt erst ermöglicht, und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

11. Änderungen

Die WfL kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn sich die Plattform oder die Rechtslage ändert. Über wesentliche Änderungen informiert sie mindestens vier Wochen vorher per E-Mail. Wer nicht einverstanden ist, kann sein Konto vor Inkrafttreten löschen.

12. Konto löschen

Das Konto lässt sich jederzeit in „Mein Bereich“ löschen. Bereits bestätigte Unterstützungen bleiben auf den Projektseiten anonymisiert erhalten. Offene Zusagen sollten vorher abgeschlossen oder zurückgezogen werden.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.